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​Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Picknicks, Tafeln, Wintertafeln, Wanderungen, Gutscheine und digitale Produkte von Butlery

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Stand: 15. August 2026

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  1. Geltungsbereich und Begriffe

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge mit Butlery gemäß den Anbieterangaben im Impressum über die von Butlery angebotenen Veranstaltungen und Produkte.

    2. Als Veranstaltungen im Sinne dieser AGB gelten insbesondere Dein Picknick, Themenpicknicks, Tafel, Wintertafel und Wanderung im Ahrtal.

    3. Für gekaufte Gutscheine sowie das personalisierte digitale Produkt „Deine Wanderung“ gelten ergänzend die besonderen Regelungen dieser AGB.

    4. „Kunde“ ist die Person oder das Unternehmen, die bzw. das den Vertrag mit Butlery abschließt. Bucht der Kunde für weitere Teilnehmer, bleibt er Vertragspartner von Butlery.

    5. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in einer ausdrücklich bestätigten Einzelabsprache haben Vorrang vor diesen AGB.
       

  2. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss

    1. Eine Anfrage über die Website, den Picknickrechner oder auf anderem Wege ist zunächst unverbindlich, soweit es sich nicht ausdrücklich um eine als verbindliche Bestellung gekennzeichnete Produktbestellung handelt.

    2. Für Veranstaltungen übersendet Butlery dem Kunden ein konkretes Angebot. Soweit im Angebot nichts Abweichendes angegeben ist, ist dieses zehn Kalendertage gültig.

    3. Der Vertrag über eine Veranstaltung kommt mit der ausdrücklichen Annahme des Angebots durch den Kunden zustande.

    4. Bei ausdrücklich als verbindliche Bestellung gekennzeichneten Produkten, insbesondere „Deine Wanderung“ und Gutscheinen, kommt der Vertrag nach Maßgabe des jeweiligen Bestellprozesses zustande.

    5. Maßgeblich ist diejenige Fassung dieser AGB, die dem jeweiligen Vertragsschluss zugrunde lag und dem Kunden dabei zugänglich gemacht wurde.

    6. Nach Vertragsschluss gewünschte Änderungen, Zusatzleistungen oder Umbuchungen bedürfen der Bestätigung durch Butlery und richten sich nach den hierfür geltenden Regelungen dieser AGB.
       

  3. Preise, Anzahlung, Rechnungen und Fälligkeit

    1. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich die gegenüber Verbrauchern genannten Preise als Bruttopreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

    2. Der im angenommenen Angebot vereinbarte Leistungsumfang und die dort zugrunde gelegte Preisbasis sind verbindlich. Später vom Kunden hinzugebuchte oder geänderte Leistungen werden nach der zum Zeitpunkt der Änderung hierfür geltenden Preisbasis berechnet.

    3. Nach Vertragsschluss ist für Veranstaltungen folgende Anzahlung zu leisten:
      Picknick / Themenpicknick: 200,00 €
      Wanderung: 100,00 €
      Tafel: 500,00 €
      Wintertafel: 800,00 €

    4. Die Anzahlungsrechnung ist grundsätzlich innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang zu zahlen.

    5. Liegen zwischen Ausstellung der Anzahlungsrechnung und dem Veranstaltungstermin weniger als sieben Kalendertage, kann die Anzahlung sofort oder zu einem entsprechend früher auf der Rechnung angegebenen Termin fällig sein.

    6. Nach der Veranstaltung erfolgt die Schlussabrechnung unter Berücksichtigung der nach diesen AGB verbindlichen Buchungsdaten, tatsächlich abrechenbarer Verbräuche, bestätigter Zusatzleistungen sowie gegebenenfalls weiterer ordnungsgemäß dokumentierter Abrechnungspositionen.

    7. Rechnungen sind, soweit auf der Rechnung nichts Abweichendes angegeben ist, innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang fällig.

    8. Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Anzahlung in Verzug, kann Butlery eine Zahlungserinnerung versenden und eine angemessene Nachfrist setzen. Diese beträgt regelmäßig drei Kalendertage. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann Butlery vom Vertrag zurücktreten und den reservierten Termin wieder freigeben.

    9. Für eine ausschließlich per E-Mail oder vergleichbarem elektronischen Weg versandte Zahlungserinnerung wird gegenüber Verbrauchern keine pauschale Mahngebühr berechnet. Gesetzliche Verzugszinsen und ein nachweisbarer weiterer Verzugsschaden bleiben unberührt.

    10. Wünscht der Kunde nach Ausstellung einer Rechnung eine Änderung, die auf von ihm mitgeteilten oder nachträglich gewünschten Rechnungsdaten beruht, kann Butlery für die erforderliche Rechnungsänderung ein Bearbeitungsentgelt von 10,00 € berechnen. Voraussetzung ist, dass der Kunde vor Durchführung der Änderung auf dieses Entgelt hingewiesen wurde.

    11. Änderungen von Rechnungsdaten vor Ausstellung der Rechnung sowie die Korrektur von Fehlern, die Butlery zu vertreten hat, erfolgen kostenfrei.
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  4. Widerrufsrecht

    1. Bei Verträgen über Veranstaltungen, die für einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebucht werden, besteht für Verbraucher gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dieser Ausnahme erfüllt sind.

    2. Butlery räumt für solche termingebundenen Veranstaltungen auch kein zusätzliches freiwilliges 14-tägiges Widerrufsrecht ein.

    3. Die Möglichkeiten zur Stornierung, Umbuchung oder Nutzung der Wetterregelung ergeben sich ausschließlich aus den nachfolgenden Bestimmungen und etwaigen individuellen Vereinbarungen.

    4. Für gekaufte Gutscheine gelten die gesetzlichen Widerrufsbestimmungen.

    5. Für das personalisierte digitale Produkt „Deine Wanderung“ gelten die gesetzlichen Widerrufsbestimmungen entsprechend seiner konkreten Ausgestaltung. Ein gesetzliches Widerrufsrecht erlischt vorzeitig nur, wenn sämtliche hierfür gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die erforderlichen ausdrücklichen Erklärungen des Kunden sowie die gesetzlich erforderliche Vertragsbestätigung vorliegen.
       

  5. Stornierung durch den Kunden und Nichterscheinen

    1. Storniert der Kunde eine bereits verbindlich gebuchte Veranstaltung, kann Butlery als pauschalierten Schadensersatz verlangen:
      Picknick / Themenpicknick: 200,00 €
      Wanderung: 100,00 €
      Tafel: 500,00 €
      ​Wintertafel: 800,00 €

    2. Bereits geleistete Zahlungen werden auf diesen Anspruch angerechnet. Soweit bereits geleistete Zahlungen den berechtigten Anspruch übersteigen, wird der überschießende Betrag zurückerstattet beziehungsweise entsprechend verrechnet.

    3. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Butlery überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall reduziert sich der Anspruch entsprechend.

    4. Butlery bleibt umgekehrt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens nach den gesetzlichen Vorschriften vorbehalten, soweit dieser nicht bereits durch die Pauschale abgegolten ist und keine doppelte Berechnung erfolgt.

    5. Nimmt der Kunde die gesamte Veranstaltung ohne vorherige wirksame Stornierung nicht wahr, gelten die vorstehenden Regelungen zum pauschalierten Schadensersatz entsprechend.

    6. Erscheinen lediglich einzelne Teilnehmer nicht, gilt dies nicht als vollständiges Nichterscheinen der Veranstaltung. Für die Abrechnung ist in diesem Fall die nach Ziffer 10 verbindliche Personenzahl maßgeblich.
       

  6. Persönliche Umbuchung und Wechsel der Veranstaltungsart

    1. Auf Wunsch des Kunden kann eine verbindliche Buchung auf einen anderen verfügbaren Termin umgebucht werden. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.

    2. Für jede tatsächlich durchgeführte persönliche Umbuchung fällt ein Umbuchungsentgelt von 50,00 € an.

    3. Jede weitere persönliche Umbuchung kostet erneut 50,00 €.

    4. Ein Wechsel der Veranstaltungsart gilt ebenfalls als Umbuchung.

    5. Werden Termin und Veranstaltungsart in einem einheitlichen Umbuchungsvorgang gleichzeitig geändert, fällt das Umbuchungsentgelt von 50,00 € nur einmal an.

    6. Für die geänderte Veranstaltungsart beziehungsweise den neuen Termin gilt hinsichtlich der geänderten Leistungen die zum Zeitpunkt der Umbuchung gültige Preisbasis.

    7. Eine bereits geleistete Anzahlung wird auf die Buchung angerechnet. Ist für die neue Veranstaltungsart eine höhere reguläre Anzahlung vorgesehen, ist die Differenz zusätzlich zu leisten.

    8. Konkrete, bereits entstandene und nicht mehr stornierbare Kosten externer Partner oder Dienstleister, die unmittelbar durch die vom Kunden gewünschte Änderung verursacht werden, können zusätzlich berechnet werden, soweit diese tatsächlich angefallen und nachvollziehbar dokumentiert sind.

    9. Mit der Umbuchung gilt für die neue Veranstaltung erneut die hierfür maßgebliche Änderungsfrist nach Ziffer 10.

    10. Die Wetterregelung nach Ziffer 8 sowie ein Ersatztermin nach einer Absage durch Butlery nach Ziffer 9 sind keine kostenpflichtigen persönlichen Umbuchungen.
       

  7. Übertragung einer Buchung auf eine andere Person

    1. Eine Buchung kann mit vorheriger Zustimmung von Butlery auf eine andere Person übertragen werden.

    2. Die reine Übertragung des Vertragspartners ist kostenfrei, wenn Veranstaltungstermin, Veranstaltungsart und gebuchter Leistungsumfang unverändert bleiben.

    3. Der neue Vertragspartner übernimmt die Rechte und Pflichten aus der bestehenden Buchung nach Zustimmung von Butlery.

    4. Werden im Zusammenhang mit der Übertragung zugleich Termin, Veranstaltungsart oder Leistungsumfang geändert, gelten zusätzlich die hierfür vorgesehenen Umbuchungs- und Preisregelungen.
       

  8. Wetterregelung auf Wunsch des Kunden

    1. Butlery-Veranstaltungen sind grundsätzlich Outdoor-Veranstaltungen. Leichter Regen, Bewölkung, Wind, niedrigere Temperaturen oder vergleichbare normale Witterungseinflüsse führen nicht automatisch zu einer Absage.

    2. Ab dem dritten Kalendertag vor der Veranstaltung kann der Kunde bei einer erkennbar ungünstigen Wetterprognose die Wetterregelung in Anspruch nehmen.

    3. Der Kunde kann in diesem Fall zwischen einer kostenfreien wetterbedingten Umbuchung auf einen verfügbaren Ersatztermin oder einem Wertgutschein in Höhe der bis dahin tatsächlich gezahlten Anzahlung wählen.

    4. Für eine wetterbedingte Umbuchung fällt keine Umbuchungsgebühr an.

    5. Ist auch der Ersatztermin erneut von entsprechenden Wetterbedingungen betroffen, kann die Wetterregelung erneut genutzt werden. Die Zahl wetterbedingter Umbuchungen ist nicht begrenzt.

    6. Die endgültige Entscheidung darüber, ob eine Veranstaltung aus Sicherheitsgründen durchgeführt werden kann, trifft Butlery.

    7. Die Wahl eines Gutscheins aufgrund dieser kundeninitiierten Wetterregelung begründet keinen weitergehenden Anspruch auf Auszahlung sonstiger bereits gezahlter Beträge, soweit nicht ein gesetzlicher oder anderweitig vereinbarter Erstattungsanspruch besteht.
       

  9. Absage durch Butlery wegen Wetter, Sicherheit oder anderer Durchführungsgründe

    1. Kann oder darf Butlery eine Veranstaltung insbesondere wegen erheblicher Wetter- oder Sicherheitsrisiken nicht durchführen, informiert Butlery den Kunden so früh wie nach den Umständen möglich.

    2. Der Kunde kann in diesem Fall zwischen einem kostenfreien Ersatztermin, einem Wertgutschein in Höhe sämtlicher bis zum Zeitpunkt der Absage tatsächlich bei Butlery eingegangenen Zahlungen oder der vollständigen Rückzahlung sämtlicher bis dahin tatsächlich bei Butlery eingegangenen Zahlungen wählen.

    3. Bei einem Ersatztermin nach einer Absage durch Butlery fällt keine Umbuchungsgebühr an.

    4. Eine Kunden-Stornopauschale wird in diesem Fall nicht berechnet.

    5. Weitergehende zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
       

  10. Änderungsfrist, Kundenportal und verbindliche Buchungsdaten

    1. Änderungen der Personenzahl, Speisen, Getränke, Zusatzleistungen und sonstiger für die Vorbereitung relevanter Angaben können grundsätzlich bis Sonntag, 20:00 UhrEurope/Berlin, vor Beginn der Veranstaltungswoche vorgenommen werden.

    2. Maßgeblich ist der letzte vor Ablauf dieser Frist vom Kunden aktiv gespeicherte oder final übermittelte Stand.

    3. Nach Ablauf der Frist bleibt der zuletzt verbindlich gespeicherte Stand Grundlage der Vorbereitung und Abrechnung.

    4. Nach Fristablauf mitgeteilte Reduzierungen der Personenzahl oder bereits bestätigter Leistungen führen grundsätzlich nicht zu einer Reduzierung des vereinbarten Entgelts.

    5. Zusätzliche Personen oder Leistungen nach Fristablauf können nur berücksichtigt werden, wenn Butlery die Änderung ausdrücklich bestätigt und die Umsetzung noch möglich ist. Hierdurch entstehende Mehrkosten werden zusätzlich berechnet.

    6. Bereits bestätigte Positionen können nach Ablauf der Frist grundsätzlich nicht mehr kostenmindernd entfernt werden.

    7. Nach Ablauf der Änderungsfrist können die verbindlichen Angaben im Kundenportal weiterhin angezeigt werden; eine eigenständige Änderung ist jedoch nicht mehr möglich.

    8. Ist das Kundenportal aus technischen Gründen nicht nutzbar, kann der Kunde seine Angaben innerhalb der Frist über die von Butlery angegebenen E-Mail- oder WhatsApp-Kontakte übermitteln. Maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang bei Butlery.

    9. Offensichtliche Eingabe- oder Übertragungsfehler können auch nach Fristablauf berichtigt werden. Diese Möglichkeit dient ausschließlich der Korrektur erkennbarer Fehler und nicht der nachträglichen Änderung einer zuvor bewusst getroffenen Auswahl.

    10. Kommt eine Buchung erst nach Ablauf der regulären Änderungsfrist zustande, ist grundsätzlich der bei Vertragsschluss bestätigte Leistungs- und Personenstand verbindlich. Spätere Änderungen bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch Butlery.
       

  11. Speisen, eigene Speisen und Getränke sowie Allergien

    1. Eigene Speisen oder Getränke dürfen nur mitgebracht beziehungsweise konsumiert werden, wenn dies zuvor ausdrücklich mit Butlery vereinbart wurde.

    2. Butlery kann den Verzehr nicht genehmigter eigener Speisen oder Getränke untersagen.

    3. Für nicht genehmigte eigene Speisen oder Getränke wird keine pauschale Vertragsstrafe und keine feste Pro-Person-Gebühr berechnet.

    4. Hat Butlery hierdurch nachweislich einen konkreten wirtschaftlichen Schaden erlitten, kann ausschließlich dieser tatsächlich entstandene und nachvollziehbar dokumentierte Schaden geltend gemacht werden.

    5. Allergien, Unverträglichkeiten und sonstige für Speisen oder Getränke relevante Besonderheiten sind spätestens innerhalb der Änderungsfrist nach Ziffer 10 mitzuteilen.
       

  12. Getränkeabrechnung

    1. Im Angebot enthaltene Getränkemengen richten sich nach dem jeweils gebuchten Paket.

    2. Zusätzlich bereitgestellte Getränke auf Kommissionsbasis werden nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet.

    3. Nur ungeöffnet zurückgegebene Flaschen gelten als nicht verbraucht.

    4. Eine bereits geöffnete Flasche gilt für die Abrechnung vollständig als verbraucht, unabhängig davon, wie viel Inhalt noch vorhanden ist.

    5. Ungeöffnete, auf Kommission bereitgestellte Getränke können im Rahmen der vereinbarten Rückgabe ohne Verbrauchsberechnung zurückgegeben werden.
       

  13. Pünktlichkeit, Veranstaltungsdauer und Verlängerungen

    1. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Treff- oder Veranstaltungsort zu erscheinen.

    2. Bei einer vom Kunden verursachten Verspätung kann Butlery für den hierdurch typischerweise entstehenden zusätzlichen Organisations- und Personalaufwand einen pauschalierten Betrag von 25,00 € je angefangene 15 Minuten berechnen.

    3. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer zusätzlicher Aufwand beziehungsweise Schaden entstanden ist.

    4. Eine Verspätung des Kunden verlängert die gebuchte Veranstaltungsdauer nicht automatisch.

    5. Eine Verlängerung ist nur möglich, soweit Butlery diese bestätigt und die organisatorischen Rahmenbedingungen dies zulassen.

    6. Für bestätigte zusätzliche Veranstaltungszeit gelten je angefangener zusätzlicher Stunde:
      Picknick / Themenpicknick: 65,00 €
      Tafel: 80,00 €
      ​Wintertafel: 110,00 €

    7. Für Wanderungen besteht kein allgemeiner Verlängerungstarif. Änderungen der Wanderungsdauer bedürfen einer individuellen Vereinbarung.

    8. Bereits vorab ausdrücklich gebuchte und bezahlte Verlängerungszeit wird nicht ein zweites Mal berechnet.

    9. Beendet der Kunde die Veranstaltung vorzeitig, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Veranstaltungspreises.
       

  14. Rückgabe und verspätete Rückgabe

    1. Überlassene Ausstattung ist zum vereinbarten Zeitpunkt und in der vereinbarten Form zurückzugeben beziehungsweise zur Abholung bereitzuhalten.

    2. Der Zustand der zurückgegebenen Gegenstände kann in einem Übergabe- oder Rückgabeprotokoll festgehalten werden.

    3. Bei einer vom Kunden verursachten verspäteten Rückgabe kann Butlery einen pauschalierten zusätzlichen Aufwand von 25,00 € je angefangene 15 Minuten berechnen.

    4. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer zusätzlicher Aufwand beziehungsweise Schaden entstanden ist.

    5. Schäden oder Fehlteile, die bei der unmittelbaren Rückgabe trotz ordnungsgemäßer Prüfung nicht erkennbar waren, können nachträglich dokumentiert werden. Butlery wird solche verdeckten Feststellungen grundsätzlich möglichst zeitnah und regelmäßig innerhalb von sieben Tagen nach der Rückgabe mitteilen. Gesetzliche Rechte und Fristen bleiben unberührt.
       

  15. Beschädigungen, fehlende Ausstattung und außergewöhnliche Reinigung

    1. Der Kunde und die Teilnehmer haben mit der bereitgestellten Ausstattung sorgfältig umzugehen.

    2. Bei Beschädigungen kann Butlery den tatsächlich erforderlichen Reparaturaufwand verlangen.

    3. Ist eine Reparatur nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll, kann der tatsächlich entstandene Ersatzschaden verlangt werden. Dabei sind insbesondere Alter, Zustand und Wert des beschädigten Gegenstands zu berücksichtigen. Ein automatischer Anspruch auf den vollständigen Neuwert besteht nicht.

    4. Bei fehlender Ausstattung kann ebenfalls nur der tatsächlich entstandene Schaden unter Berücksichtigung von Alter, Zustand und Wert berechnet werden.

    5. Bei außergewöhnlicher Verschmutzung können die tatsächlich erforderlichen zusätzlichen Reinigungskosten verlangt werden. Diese liegen erfahrungsgemäß häufig in einer Größenordnung von etwa 30,00 € bis 150,00 €, ohne dass hierdurch eine automatische Pauschale entsteht.

    6. Bei Verunreinigungen durch Erbrochenes oder andere Körperflüssigkeiten kann eine Hygiene-Reinigungspauschale von 75,00 € je Veranstaltung berechnet werden.

    7. Dem Kunden bleibt hinsichtlich dieser Pauschale ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden beziehungsweise Reinigungsaufwand entstanden ist.

    8. Ist durch den konkreten Vorfall nachweislich ein höherer tatsächlicher Schaden entstanden, kann dieser nach den gesetzlichen Voraussetzungen zusätzlich verlangt werden, soweit keine doppelte Berechnung desselben Schadens erfolgt.

    9. Bei vorsätzlicher Beschädigung oder Entwendung bleiben weitergehende gesetzliche Ansprüche sowie die Erstattung des tatsächlich entstandenen Schadens unberührt.
       

  16. Verhalten und Verantwortung für Teilnehmer

    1. Der Kunde wird gebeten, seine Teilnehmer über wesentliche Verhaltens- und Sicherheitshinweise für die Veranstaltung zu informieren.

    2. Sachlich begründete Sicherheits- und Nutzungshinweise von Butlery und eingesetzten Dienstleistern sind während der Veranstaltung zu beachten.

    3. Dies gilt insbesondere für den sorgsamen Umgang mit der Ausstattung, Rücksichtnahme auf Natur, Anwohner und andere Personen sowie die Beaufsichtigung von Kindern und mitgebrachten Hunden.

    4. Der Konsum von Alkohol hat verantwortungsvoll zu erfolgen. Butlery kann Personen von der weiteren Teilnahme ausschließen, wenn von ihnen aufgrund erheblicher Alkoholisierung, aggressiven Verhaltens oder vergleichbarer Umstände eine konkrete Gefahr oder erhebliche Störung ausgeht.

    5. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Gästen die wesentlichen für die Durchführung erforderlichen Hinweise weiterzugeben. Eine automatische Haftung des Kunden für jedes Verhalten einzelner Teilnehmer wird dadurch nicht begründet.

    6. Ergänzende Verhaltens- und Sicherheitshinweise dürfen den bei Vertragsschluss vereinbarten wesentlichen Leistungsumfang nicht nachträglich einseitig verändern.
       

  17. Partner- und Zusatzleistungen

    1. Einzelne Zusatzleistungen können durch externe Kooperationspartner erbracht werden.

    2. Ist eine bestätigte Partnerleistung aus einem von Butlery oder dem Partner nicht planbaren Grund nicht wie vorgesehen verfügbar, wird Butlery den Kunden hierüber möglichst frühzeitig informieren.

    3. Soweit möglich, wird eine gleichwertige Alternative angeboten.

    4. Kann keine gleichwertige Ersatzleistung angeboten werden und wird die betroffene Leistung nicht erbracht, wird ein hierfür bereits an Butlery gezahlter Betrag entsprechend erstattet oder verrechnet.

    5. Leistungen, die der Kunde unmittelbar bei einem externen Partner bucht oder bezahlt, können einem eigenständigen Vertragsverhältnis mit diesem Partner unterliegen.

    6. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
       

  18. Foto- und Videoaufnahmen

    1. Der Buchungskunde kann Butlery mitteilen, dass allgemeine Foto- oder Videoaufnahmen seiner Gruppe nicht gewünscht sind.

    2. Einzelne Teilnehmer können zusätzlich vor Ort einer Aufnahme ihrer Person widersprechen.

    3. Gezielte Einzelporträts sowie die Nutzung von Aufnahmen für Werbung oder sonstige Zwecke erfolgen nur auf einer hierfür ausreichenden rechtlichen Grundlage und, soweit erforderlich, mit gesonderter Einwilligung der betroffenen Person.

    4. Diese Regelung ersetzt keine gesetzlich erforderliche Einwilligung.
       

  19. Gutscheine und „Deine Wanderung“

    1. Für gekaufte Gutscheine gelten der auf dem Gutschein beziehungsweise in der Bestellbestätigung ausgewiesene Wert, Leistungsumfang und die dort angegebenen Einlösebedingungen.

    2. Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.

    3. Wettergutscheine nach Ziffer 8 und Gutscheine nach einer Absage durch Butlery gemäß Ziffer 9 richten sich hinsichtlich ihrer Höhe ausschließlich nach den dort geregelten Berechnungsgrundlagen.

    4. „Deine Wanderung“ ist keine terminierte Veranstaltung, sondern ein individuell für den Kunden zu erstellendes digitales Produkt. Für Bestellung, Erstellung und digitale Bereitstellung gelten die in der Bestellung angegebenen Produktmerkmale und Preise.

    5. Für „Deine Wanderung“ gelten nicht automatisch die Stornierungs-, Wetter- oder Umbuchungsregelungen für terminierte Veranstaltungen.

    6. Verlangt der Kunde ausdrücklich einen Beginn der Erstellung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist, darf Butlery mit der Erstellung erst beginnen, wenn die hierfür erforderlichen ausdrücklichen Erklärungen vollständig dokumentiert und die gesetzlich erforderliche Vertragsbestätigung übermittelt wurden. Wählt der Kunde keinen vorzeitigen Beginn, startet die Erstellung erst nach Ablauf der Widerrufsfrist.
       

  20. Haftung von Butlery

    1. Butlery haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

    2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Butlery auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

    3. Im Übrigen ist die Haftung von Butlery für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

    4. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Butlery.

    5. Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Die Teilnehmer bleiben dafür verantwortlich, ihre persönlichen Gegenstände angemessen zu beaufsichtigen.
       

  21. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Butlery​

 

22. Schlussbestimmungen

  1. Individuelle Abreden zwischen Butlery und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.

  2. Änderungen oder Ergänzungen sollten aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform, beispielsweise per E-Mail oder WhatsApp, dokumentiert werden. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.

  3. Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.

  4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Wirksamkeit der übrigen Regelungen bleibt unberührt.

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